
Häusliche Pflege
Wird ein pflegebedürftiger Versicherter im eigenen Haushalt oder im Haushalt der Familie gepflegt und betreut, wird diese Leistung als häusliche Pflege bezeichnet. Die häusliche Pflege gliedert sich in drei Hauptbereiche. Die Grundpflege, Behandlungspflege und die hauswirtschaftliche Versorgung. Welche Art der Pflege und wie hoch der Umfang und die Dauer bedarf, verordnet in der Regel der Arzt. Für die häusliche Pflege entstehen Kosten, welche mit finanziellen Mitteln durch die Sozialversicherung unterstützt wird. Das Krankenversicherungssystem sieht dafür vier Finanzierungsquellen vor. Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Bundessozialhilfegesetz und die Eigenanteile, teilen sich somit die Kosten dafür auf.