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Mitgliederkreis der Ersatzkassen

Unter dem  Mitgliederkreis der Ersatzkassen versteht man den Personenkreis, welcher sich als Versicherungsnehmer in den Ersatzkassen versichern darf. So handelt es sich in den meisten Fällen um bestimme Berufsgruppen, welche sich exklusiv in einer Ersatzkasse versichern dürfen. Beispiele für solche Berufsgruppen können beispielsweise Landwirte oder Bergleute sein. Vom Prinzip handelt es sich bei den Ersatzklassen um spezielle gesetzliche Krankenversicherungen, welche wie bereits erwähnt, nur für spezielle Berufsgruppen geöffnet sind. Zum Teil ist es auch für selbständig tätige Berufstätige in der jeweiligen Berufsgruppe möglich, sich in einer Ersatzkasse versichern zu lassen. Alternativ steht solche Erwerbstätigen auch der Gang in die private Krankenversicherung offen.

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