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krankenversicherungspflicht

Krankenversicherungspflicht

Die Krankenversicherungspflichtin Deutschland besteht seit dem Jahr 2007 für die gesetzliche Krankenversicherung und seit dem Jahr 2009 für die private Krankenversicherung. Dies bedeutet das jeder in einem der beiden Krankenversicherungssystem versichert sein muss. Durch die Pflicht zur Versicherung sollen hohe Kosten abgefangen werden, welche entstehen können wenn Personen nicht versichert sind und trotzdem medizinische Leistungen in Anspruch nehmen, die dann nicht bezahlt werden können. Mit der Einführung der Krankenversicherungspflicht besteht auch für ehemals Versicherte die Möglichkeit wieder in die ehemalige Versicherung zurückkehren zu können. Auch müssen die privaten Krankenversicherungen ehemals Versicherte ohne Gesundheitsprüfung zumindest in den Basistarif aufnehmen.

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In unserem Lexikon bringen wir Ihnen Fachbegriffe von A bis Z aus dem Bereich der Krankenversicherung und des Gesundheitswesens näher. Die Palette der Begrifflichkeiten reicht von Aberration bis zum Zulassungsbezirk.