
Beendigung Versicherungsverhältnis
Als Versicherungsnehmer kann man in Form der fristgerechten Kündigung eine Beendigung des Versicherungsverhältnisses herbeiführen. Zum Beispiel wenn man sich bei einer anderen Gesellschaft neu versichern möchte, weil diese bessere Leistungen hat oder einfach günstiger Beiträge anbietet. Aber auch von Seiten der Versicherung kann das Versicherungsverhältnis beendet werden. Dies ist meist dann der Fall, wenn der Versicherungsnehmer wichtige Angaben bei Vertragsabschluss verschwiegen hat. Nimmt man als Freiberufler oder Selbständiger wieder eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit auf, fällt man automatisch in die gesetzliche Krankenversicherung zurück. In diesem Fall kommt es ebenfalls zu einer Beendigung des Versicherungsverhältnisses.