
Versicherungssteuer
Steuern sind auch für Versicherungen zu bezahlen. Die sogenannte Versicherungssteuer zählt zu den Verkehrssteuern. Sämtliche Beiträge aus bestehenden Versicherungsverträgen werden besteuert. Einzige Ausnahme sind die Beiträge für die gesetzlichen oder privaten Lebensversicherungen, Krankenversicherungen oder Arbeitslosenversicherung. Diese sind von der Versicherungssteuerpflicht befreit. Erhoben wird die Versicherungssteuer von den einzelnen Ländern, da diese zu den Bundessteuern zählt. Zusammen mit der Prämienzahlung wird auch die Versicherungssteuer eingezogen. Das Versicherungsunternehmen ist dafür verantwortlich, dass die Versicherungssteuer direkt abgeführt wird. Die Grundlage dafür, um die Steuer bemessen zu können, ist immer der Jahresbeitrag für die jeweilige Versicherung.