Warning: include(/www/htdocs/w0184ea1/krankenversicherung.com/neu/php/send.php): failed to open stream: Permission denied in /www/htdocs/w0184ea1/krankenversicherung.com/neu/index2.php on line 343

Warning: include(): Failed opening './php/send.php' for inclusion (include_path='.:/usr/share/php:..') in /www/htdocs/w0184ea1/krankenversicherung.com/neu/index2.php on line 343
versicherungssteuer

Versicherungssteuer

Steuern sind auch für Versicherungen zu bezahlen. Die sogenannte Versicherungssteuer zählt zu den Verkehrssteuern. Sämtliche Beiträge aus bestehenden Versicherungsverträgen werden besteuert. Einzige Ausnahme sind die Beiträge für die gesetzlichen oder privaten Lebensversicherungen, Krankenversicherungen oder Arbeitslosenversicherung. Diese sind von der Versicherungssteuerpflicht befreit. Erhoben wird die Versicherungssteuer von den einzelnen Ländern, da diese zu den Bundessteuern zählt. Zusammen mit der Prämienzahlung wird auch die Versicherungssteuer eingezogen. Das Versicherungsunternehmen ist dafür verantwortlich, dass die Versicherungssteuer direkt abgeführt wird. Die Grundlage dafür, um die Steuer bemessen zu können, ist immer der Jahresbeitrag für die jeweilige Versicherung.

Private Krankenversicherung Vergleich !

VON EXPERTEN GEPRÜFT - JETZT KOSTENLOSEN VERGLEICH ANFORDERN


Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen und willige ein, dass meine Angaben zur Kontaktaufnahme, Auftrags-, Angebotserfassung und Zuordnung für eventuelle Rückfragen dauerhaft gespeichert werden.* Widerrufsrecht: Diese Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft per E-Mail an uns widerrufen.*



Lexikon

Lexikon

In unserem Lexikon bringen wir Ihnen Fachbegriffe von A bis Z aus dem Bereich der Krankenversicherung und des Gesundheitswesens näher. Die Palette der Begrifflichkeiten reicht von Aberration bis zum Zulassungsbezirk.