
Gartenbau-Krankenkasse
Arbeitnehmer aus dem Bereich des Gartenbaus (Floristen, Gärtner usw.) sind nach KVLG, dem Krankenversicherungsgesetz der Landwirte, in der Gartenbau-Krankenkasse pflichtversichert. Als Ersatzkasse diente Früher die Gärtner-Krankenkasse. Dabei handelte es sich um eine gesetzliche Pflichtversicherung, wodurch ein Wechsel wenig Sonn machte. Mittlerweile haben sich die Gärtnerkrankenkasse und die Techniker Krankenkasse zusammengeschlossen, wodurch die Wechselmöglichkeit für Gartenbauunternehmer weggefallen ist. Die Gartenbau-Krankenkasse ist somit für alle Gartenbauunternehmen und für die Landwirte zuständig. Für selbständige Gartenbauunternehmer besteht auch die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht in der Gartenbau-Krankenkasse befreien zu lassen und in eine private Krankenversicherung zu wechseln.