
Wehrdienst
In der heutigen Zeit leisten nicht nur junge Männer ihren Wehrdienst, vermehrt absolvieren auch Frauen diesen. Als Wehdienstleistender wird man in der gesetzlichen Krankenversicherung als Pflichtmitglied geführt. Die Kosten für die GKV werden vom Bund getragen. Während der Zeit des Wehrdienstes erhalten Wehrdienstleistende keine Leistungen von der Krankenkasse, welche über die truppenärztliche Versorgung geregelt werden kann. Somit besteht für Wehrdienstleistende das Recht auf Versorgung durch den Truppenarzt. Hat ein Wehrdienstleistender Angehörige, welcher er in der Familienversicherung versichert hat, so stehen diesen während des Wehrdienstes diese Leistungen weiterhin zu.