
Erlass von Beiträgen
Jeder Versicherte hat die Möglichkeit, von einer Krankenversicherung in eine andere zu Wechseln. Wurden alle Kriterien erfüllt, um von der gesetzlichen in die private zu Wechseln, kann auch das jederzeit gemacht werden. Hierbei sollte man wissen, dass dies nicht immer nahtlos funktioniert. Meist muss eine Kündigungsfrist eingehalten werden. Zudem sollte erst der Antrag bei der neuen Krankenversicherung gestellt werden, wurde dieser angenommen, sollte die alte erst im Anschluss gekündigt werden. Damit man allerdings Beiträge nicht doppelt bezahlen muss, kann man bei der neuen Krankenversicherung einen Antrag auf Erlass von Beiträgen stellen. Grundsätzlich ist der Versicherte sowieso noch über seine alte Krankenversicherung versichert.