
Mehrbettzimmer
Bei einem Krankenhausaufenthalt haben gesetzlich Krankenversicherte bei einem stationären Aufenthalt nur Anspruch auf eine Unterbringung in einem Mehrbettzimmer. Ein Mehrbettzimmer kann ein Zimmer mit zwei, drei bis hin zu 6 Betten bedeuten. Für die Genesung eines Patienten kann die Unterbringung in einem Mehrbettzimmer, insbesondere nach einer schweren Operation, schon sehr anstrengend sein. Besonders dann, wenn die Zimmernachbarn sehr viel Besuch bekommen und der Patient vergeblich versucht in den Schlaf zu kommen. Durch den Abschluss einer privaten Krankenhauszusatzversicherung haben gesetzlich Krankenversicherte jedoch die Möglichkeit, für den stationären Krankenhausaufenthalt ein Einzelzimmer zu wählen. Die private Krankenversicherung erstattet dann die Mehrkosten