
Pflegestufe null
Der Begriff Pflegestufe null ist bei der Gesetzlichen Krankenkasse und Privaten Krankenkasse nicht von Bedeutung. Jedoch hat sich der Begriff Pflegestufe null vielerorts eingebürgert. Die gebräuchliche Formulierung der Krankenkassen für die Leistung der Pflegeversicherung ist in Pflegebedürftige ohne Pflegestufe, Pflegebedürftige mit Pflegestufe 1, Pflegebedürftige mit Pflegestufe 2, Pflegebedürftige mit Pflegestufe 3 oder 3+ Härtefall aufgeteilt. Bei Einführung der Pflegeversicherung wurde mit den drei Pflegestufen eine Richtlinie geschaffen, welcher Patient in welchem Umfang Leistungen erhält. Patienten, die in die sogenannte Pflegestufe null eingestuft sind, gehören keiner Pflegestufe an. Es handelt sich hierbei um Patienten, die weniger als 45 Minuten der Grundpflege am Tag benötigen.