
Mutterschaftsgeldzuschuss
Das Mutterschaftsgeld während der gesetzlichen Schutzfrist beträgt pro Tag 13 Euro. Damit in dieser Zeit kein finanzieller Verlust entsteht, zahlt der Arbeitgeber einen Mutterschaftsgeldzuschuss. Dieser wird in der Höhe jener Differenz gezahlt, welcher zwischen dem herkömmlichen Nettogehalt und dem Mutterschaftsgeld liegt. Voraussetzung für den Zuschuss ist allerdings, dass die werdende Mutter in der GKV pflichtversichert ist und einen Anspruch darauf hat. Der Muttergeldzuschuss wird nur während der Mutterschutzfrist gezahlt. Die Zahlung beginnt mit dem ersten Tag der Mutterschaftsfrist, also sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin und endet am letzten Tag, sprich acht Wochen nach der Entbindung.