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Ausländer

Ausländer, die dauerhaft in Deutschland leben, unterliegen der Krankenversicherungspflicht und müssen sich entweder in der gesetzlichen Krankenversicherung oder in der privaten Krankenversicherung versichern. Diese Pflicht gilt aber nur, wenn de Wohnsitz auch in Deutschland liegt. Sollte dies nicht der Fall sein, haben Ausländer trotzdem die Möglichkeit sich in Form einer freiwilligen Versicherung, bei einer Krankenversicherung zu versichern. Der Eintritt in die private Krankenversicherung ist nur dann möglich, wenn beispielsweise eine Selbstständigkeit vorliegt oder das Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze für den Eintritt in die PKV liegt.

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In unserem Lexikon bringen wir Ihnen Fachbegriffe von A bis Z aus dem Bereich der Krankenversicherung und des Gesundheitswesens näher. Die Palette der Begrifflichkeiten reicht von Aberration bis zum Zulassungsbezirk.