
Rechtsgrundlagen GKV
Die Rechtsgrundlage für die GKV ist in erster Linie Sozialgesetzbuch verankert und ist für jede gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland verbindlich. Zusätzlich werden weitere Rechtsgrundlagen der GKV auch in der RVO deklariert. Zusätzlich sind die jeweilig gültigen Rechtsgrundlagen der GKV auch in den aktuellen Satzungen einer jeden gesetzlichen Krankenkasse niedergeschrieben und für die Versicherten jederzeit abrufbar. Der Sinn der Rechtsgrundlage besteht vor allem darin, dass die Leistungen der Krankenkasse definiert sind und die Rechten und Pflichten der Versicherung und des Versicherten schriftlich fixiert sind. Bei Streitigkeiten besteht für die Versicherten die Möglichkeit, den Fall von einem Sozialgericht prüfen zu lassen.