
Nachhaftung
Anspruch auf Nachhaftung hat man, wenn beispielsweise ein Versicherungsverhältnis für eine Krankentagegeldversicherung endet. Somit besteht für den Versicherten eine Nachhaftung, sofern der Versicherer, während eines noch nicht geklärten Versicherungsfalles, kündigt, also von seinem Kündigungsrecht Gebrauch macht. Für den Versicherten bedeutet dies, dass er auch nachdem die Versicherung gekündigt wurde Anspruch auf Leistung hat, und zwar bis zu einem bestimmten Zeitpunkt. In der Regel geht dieser Zeitpunkt bis zum letzten Tag des Kündigungsmonats. Bis dorthin ist der Versicherer verpflichtet, seine Leistungen zu erbringen.