
Mitversicherung von Neugeborenen
Die Mitversicherung von Neugeborenen regelt den Versicherungsschutz von Neugeborenen, wobei hier einige Kriterien erfüllt werden müssen. Wichtig hierbei ist es, dass solch ein Versicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung, ohne jegliche Wartezeit und zum anderen ohne jegliche Risikoprüfung erfolgt. So ist es zwingend erforderlich, dass zum Zeitpunkt der Geburt zumindest ein Elternteil, mindestens drei Monate versichert war, das neugeborene Kind spätestens zwei Monate nach der Geburt bei der Versicherung gemeldet wird und der Versicherungsschutz des Kindes, nicht den Versicherungsschatz des versicherten Elternteils übersteigt. Alternativ bietet sich auch die Absicherung über die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkasse an, wenn entsprechende Bedingungen erfüllt werden.