
Pflegepersonen
Als Pflegepersonen werden diejenigen Menschen bezeichnet, welche bedürftige Menschen pflegen, dies aber nicht aus Erwerbszwecken machen. In der Regel handelt es sich hier um Verwandte, häufig auch Nachbarn oder enge Freunde. Erbringt eine Pflegeperson wöchentlich mindestens 14 Stunden für die Pflege eines Angehörigen, erhält dieser nach § 44 SGB, Leistungen zur sozialen Absicherung in Form von Pflegegeld. Während der Pflegezeit, ist die gesetzliche Unfallversicherung zuständig, wenn die Pflegeperson beim Ausüben der Pflege zu Schaden kommt. Eine Aufwandsentschädigung für die Zeit der Pflege wird vom Pflegebedürftigen selbst übernommen.