
Sachleistungsprinzip
Ist von einem Sachleistungsprinzip die Rede, geht es dabei um die Situation, in der die Krankenkasse seinem Patienten unterschiedliche Leistungen zur Verfügung stellt, um eine Behandlung vornehmen lassen zu können. Dabei erfüllt die Krankenkasse, egal ob private oder gesetzliche Krankenversicherung, ihre Leistungen sozusagen in Naturalien und nicht in Geldleistung. Das bedeutet, dass medizinische Sachleistungen für den Patienten zur Verfügung gestellt werden. Nach dem Sachleistungsprinzip, haben Patienten Anspruch auf die Inanspruchnahme dieser Leistung. Eine Rechnung wird dem Patienten dafür nicht ausgestellt.