
Anzeigepflichtverletzung
Von einer Anzeigepflichtverletzung wird dann gesprochen, wenn eine versicherte Person wissentlich falsche und unwahre Angaben bei Abschluss eines Versicherungsantrages gemacht hat. Eine Anzeigenpflichtverletzung liegt auch dann vor, wenn der oder die Versicherte relevante Angaben zum Gesundheitszustand nicht nachträglich nachmeldet. Die Regelung sieht vor, dass eine selbst verschuldetet Anzeigepflichtverletzung den Ausschluss der Versicherung zur Folge haben kann. Liegt bei der Anzeigepflichtverletzung gar eine arglistige Täuschung vor, kann der Versicherer den Vertrag auflösen. Bei beiden Formen der Anzeigepflichtverletzung ist kein Versicherungsschutz gegeben. Bei einer schuldlosen Anzeigenpflichtverletzung kann der Versicherer einen Beitragszuschlag erheben.