
Gleichbehandlungsgrundsatz
Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist im Arbeitsrecht zu finden. Dieser soll zum Schutz eines jeden Arbeitgebers dienen, damit dieser nicht der Willkür oder Benachteiligung eines Arbeitgebers ausgeliefert ist. Der Gleichbehandlungsgrundsatz bezieht sich hierbei allerdings nicht auf die Vergütung, sondern lediglich auf einige rechtliche Teile, wie dem Diskriminierungsverbot. Was die Vergütung betrifft, muss ein Arbeitgeber nicht jedem Arbeitnehmer für die gleiche Tätigkeit auch die gleiche Vergütung gewähren wie allen anderen. In diesem Punkt greift der Gleichbehandlungsgrundsatz nicht.