
Rückzahlung Versicherungsleistungen
Eine Rückzahlung von Versicherungsleistungen kann beispielsweise in dem Fall eintreten, wenn der Versicherungsnehmer seine Versicherung über einen Schaden getäuscht hat. Dies kann bei der privaten Krankenversicherung eine fingierte Rechnung eines Arztes sein. Sollte die private Krankenversicherung hinter diese Täuschung kommen und in der Lage sein diese auch zu beweisen, kann eine Rückzahlung der Versicherungsleistungen durchgesetzt werden. Gleichzeitig wird in solch einem Fall auch das Versicherungsverhältnis von Seiten der Krankenversicherung gekündigt. Eine Rückzahlung der Versicherungsleistungen kann auch in dem Fall eintreten, in welchem Leistungen der Krankenkasse zusätzlich noch von einer Dritten Partei übernommen wurden.