
Zahnlaborkosten
Bei der Herstellung von technischen Hilfsmitteln in der Kieferorthopädie aber auch bei Zahnersatz entstehen Zahnlaborkosten. Bevor Spangen, Kronen oder Brücken angefertigt werden können, muss der Zahnarzt einen Abdruck der Zähne anfertigen. Diesen Abdruck gibt er dann an das entsprechende Zahnlabor weiter, welches nach seinen Anweisungen die gewünschte Auftragsarbeit anfertigt. Nach der Fertigstellung, rechnet das Labor seine Kosten mit dem Zahnarzt ab. Der Zahnarzt wiederum, rechnet dann diese Zahnlaborkosten samt seinen Kosten als Zahnarzt mit seinem Patienten, oder eben der zuständigen Krankenkasse ab. Die Krankenkasse übernimmt hierbei nur einen Teil, der Rest muss vom Patienten selbst bezahlt werden.