
Ehrenamt / Krankenversicherung
Der Gesetzgeber schützt das Ehrenamt, ohne dass viele Organisatoren in unserem Staat ihren Betrieb nicht aufrecht erhalten könnten. Ehrenamt/Krankenversicherung, diese komplexe Thema soll für ehrenamtliche Helfer keinen Nachteil bringen, wenn sie schon unentgeltlich ihre Freizeit opfert. Wird ein Ehrenamt während der Arbeitszeit ausgeübt, (vorausgesetzt der Arbeitgeber gibt einem zu diesem Zwecke frei) entsteht logischer weise ein Verdienstausfall. Auf Antrag bei der Krankenkasse kann der ehrenamtlich Tätige, damit zumindest die entstandenen Nachteile bezüglich des Rentenkontos ausgleichen. Sollte beim ausüben der Ehrenamtlichen Tätigkeit dieser zu Schadenkommen ist er damit durch die eigene Krankenversicherung und über die Organisation, über welche er Tätig ist, abgesichert.