
Wahlrecht
In Bezug auf die Krankenkassen besteht ein bestimmtes Wahlrecht, welches gewissen Regeln unterworfen ist. Arbeitnehmer in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis sind grundlegend erst einmal automatisch pflichtversichert. Innerhalb dieser Pflichtversicherung hat der Versicherte die freie Krankenkassenwahl. Das bedeutet, er kann sich völlig frei entscheiden, bei welcher gesetzlichen Krankenkasse er sich versichern möchte. Während früher oft noch die Preisunterschiede bei der Wahl ausschlaggebend waren, ist dieser Punkt seit 2009 klar geregelt. Alle Krankenkassen müssen den gleichen Prozentsatz des Einkommens als Krankenversicherungsbeitrag einziehen. Allerdings sind die Leistungen oftmals sehr unterschiedlich, weshalb ein Vergleich durchaus Sinn macht.