
Krankenkassenwechsel
Die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherungen und der privaten Krankenversicherungen haben das Wahlrecht, in welcher Krankenkasse sie versichert sein möchten. So besteht auch die Möglichkeit zu einem Krankenkassenwechsel. Um jedoch einen Krankenkassenwechsel vornehmen zu können, muss die Mitgliedschaft bei der alten Krankenkasse gekündigt werden. Hierbei sind dann auch die Kündigungs- und Bindungsfristen genau zu beachten. Bei einem Krankenkassenwechsel ist es erforderlich, der neuen Krankenkasse die Kündigungsbestätigung der vorherigen Krankenkasse auszuhändigen. Weiterhin ist es ebenfalls erforderlich, den Arbeitgeber über den Krankenkassenwechsel zu informieren und ihm die Mitgliedsbescheinigung der neuen Krankenkasse vorzulegen. Eine Vorlage der Mitgliedsbescheinigung muss rechtzeitig erfolgen, ansonsten wird die Mitgliedschaft in der alten Krankenkasse fortgeführt.