
Adoptivkinder
Als Adoptivkinder werden die Kinder bezeichnet, welche durch eine Adoption in einer Familie aufgenommen wurden. In der Regel sind Adoptivkinder nicht mit ihren Adoptiveltern verwandt. Gesetzlich gesehen sind Adoptivkinder den leiblichen Kindern in allen Bereichen gleichgestellt. So ist es möglich, ein Adoptivkind durch eine Nachversicherung dieser in der privaten Krankenversicherung zu versichern. Hier wird keine Risikoprüfung vorgenommen, noch muss Wartezeit in Kauf genommen werden. Allerdings hat der Versicherer das Recht, bei erhöhtem Risiko einen Zuschlag zum Beitrag zu erheben. Beispielsweise ist das dann der Fall, wenn Vorerkrankungen vorliegen.