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billigungsklausel

Billigungsklausel

Nach einem Versicherungsantrag haben Versicherte die Möglichkeit vier Wochen nach Zustellung der Police Widerspruch gegen den Abschluss der Versicherung einzulegen. Für neu Versicherte ist es daher wichtig direkt nach der Zustellung der Police die Versicherungsbedingungen noch einmal ganz genau zu studieren, ob alle vorher abgesprochen Leistungen auch im Versicherungsumfang enthalten sind. Sollte dies nicht der Fall sein hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit eine Korrektur der Versicherungsleistungen vornehmen zu lassen. Sollte nicht innerhalb von vier Wochen ein Widerspruch eingelegt werden tritt die Billigungsklausel in Kraft, dies bedeutet, dass der Versicherte stillschweigend die Versicherungsleistung der abgeschlossenen Versicherung akzeptiert.

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