
GmbH Geschäftsführer
Das Kürzel GmbH bedeutet, Gesellschaft mi beschränkter Haftung. Hierbei handelt es sich um eine Gesellschaft des Privatrechtes. Jede GmbH braucht einen Geschäftsführer. Der GmbH Geschäftsführer tritt vor allem dann in den Vordergrund, wenn es um die Haftung des Unternehmens geht. Eine GmbH wird vordergründig deshalb gegründet, weil der Geschäftsführer nicht direkt mit seinem privaten Vermögen haftet. So kann ein Gesellschafter nicht für die Schulden der Gesellschaft zur Rechenschaft gezogen werden. Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen. Die rechtliche Regelung ist hier nur schwer durchsetzbar. Bei Fragen was die Haftung betrifft, kann man sich auf §311 Abs 3BGB berufen. Das es allerdings keine eindeutigen Regelungen gibt, müssen Streitigkeiten meist vor Gericht geklärt werden.