
Mutterschaftshilfe
Mit dem Begriff Mutterschaftshilfe ist die ärztliche Betreuung während einer Schwangerschaft gemeint. Darin enthalten sind alle Vorsorgeuntersuchungen, Arzneimittel und sonstigen Heil- und Hilfsmittel. Aber auch die Hebammenhilfe, die Entbindung in der Klinik, Fahrtkosten (abzüglich des Eigenanteils) und falls benötigt, eine Haushaltshilfe, gehören in den Bereich der Mutterschaftshilfe. Für all diese Leistungen sind keine Zuzahlungen durch die Schwangere vorgesehen. In den sechs Wochen vor der Entbindung und in den acht Wochen danach sind versicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen in Krankenversicherung betragsfrei versichert, Voraussetzung dafür, es besteht Anspruch auf Mutterschaftsgeld.