
Schwangerschaftsunterbrechung
Eine Schwangerschaftsunterbrechung wird aus unterschiedlichen Gründen vorgenommen. In Deutschland ist die Schwangerschaftsunterbrechung bis zur zwölften Woche möglich und auch straffrei. Natürlich darf diese nur durch einen darauf spezialisierten Arzt durchgeführt werden, wenn die Schwangerschaft zuvor von einem Arzt festgestellt wurde und sich die Schwangere einer Beratung in einer Beratungsstelle unterzogen hat. Die gesetzliche Krankenversicherung bezahlt meist eine Schwangerschaftsunterbrechung nur, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Private Krankenversicherungen stehen diesem Thema etwas offener gegenüber. Versicherte haben dort mehr Chancen auf eine Kostenübernahme.