
Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist nicht anderes, als der jeweilige Ort, an dem das jeweils zuständige Gericht seinen Amtssitz hat, bei dem ein Versicherungsnehmer oder auch die Versicherungsgesellschaft eine Klage einreichen kann. Wird eine Klage gegen eine Versicherungsgesellschaft eingereicht, befasst sich damit das Gericht an dem Ort, an dem die Versicherungsgesellschaft ihren Sitz hat. Dies hängt auch davon ab, wo der Vermittlungsagent, zur Zeit der Vermittlung der Versicherung seine gewerbliche Niederlassung hatte. Entsteht die Klage anders herum, so dass ein Versicherungsnehmer verklagt wird, ist das Gericht des Ortes zuständig, an welchem der Versicherungsnehmer seinen Wohnsitz hat.