
Geldleistung
Im Bereich der Krankenversicherung werden Geldleistungen gezahlt, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind. Krankengeld wird von der gesetzlichen Krankenkasse gezahlt, wenn ein Arbeitnehmer mehr als sechs Wochen krankgeschrieben ist und einen Antrag auf Krankengeld gestellt hat. Mutterschaftsurlaubsgeld wird aber der sechsten Woche vor dem errechneten Geburtstermin gezahlt. Diese Geldleistung wird über 15 Wochen von der Krankenkasse bezahlt. Eine weitere Geldleistung ist das Pflegegeld. Diese Leistung in der häuslichen Pflege wird gewährt, wenn diese nicht durch einen Pflegedienst übernommen wird, sondern von einem Verwandten oder Bekannten. Die Höhe des Pflegegeldes hängt von der jeweiligen Pflegestufe ab.