
Gefahrerhöhung
Der Versicherungsvertrag ist die Grundlage eines Versicherungsverhältnisses zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgesellschaft. Darin sind die Vertragsbedingungen enthalten, welche für die Absicherung beider Seiten dient. Schon beim Antrag einer Krankenversicherung möchte die Versicherungsgesellschaften in einigen Punkten eine ehrliche Auskunft, zudem darf nichts verschwiegen werden. Gehört der Versicherungsnehmer durch seinen Beruf einer bestimmten Gefahrengruppe an, wird dies im Vertrag vermerkt. Als Beispiel: Eine Sekretärin hat ein ganz anderes Risiko, was ihre Tätigkeit betrifft, wie zum Beispiel ein Dachdecker. Die Versicherer sprechen hier dann von einer Gefahrenerhöhung. Durch diese Gefahrenerhöhung ist dann auch die Beitragshöhe betroffen.