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Kranken­versicher­ung für Beamte

Krankenversicherung für Beamte vergleichen und bares Geld sparen

Beamte haben die Auswahl, sich entweder freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern zu lassen oder eine private Krankenversicherung für Beamte abzuschließen. Welche Lösung im Einzelfall die günstigste ist, hängt auch von sozialen Faktoren des zu Versichernden ab. Auch dabei lassen sich bei einem intensiven Vergleich größere Unterschiede in den Tarifen finden, mit denen man bares Geld sparen kann.

[PKV-Vergleich]

Krankenversicherung für Beamte

Die Besonderheiten der Beihilfetarife

Beamte und Selbstständige stellen die beiden Berufsgruppen dar, die sich ohne Berücksichtigung des Einkommens privat Krankenversichern können. Wählen sie den Versicherungsschutz im Rahmen einer Ersatzkasse, gilt als Bemessungsgrundlage für den Beitrag das monatliche Einkommen des Versicherungsnehmers. Ist dieser verheiratet, sind alle nicht-berufstätigen Familienmitglieder, Kinder und Ehepartner, im Rahmen der Familienversicherung mitversichert.

Die Versicherungsleistungen stellen sich für freiwillig versicherte Beamte genauso dar, wie für alle anderen Mitglieder der jeweiligen Ersatzkasse auch. Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung müssten sie jedoch den vollen Beitrag selbst entrichten, ohne Arbeitgeberzuschuss, und verlieren den Beihilfeanspruch.

Die private Krankenversicherung mit Beihilfetarifen als Alternative

Die Alternative wäre eine private Krankenversicherung. Auf den ersten Blick scheint es bei diesen Anbietern spezielle Tarife für Beamte zu geben. Dies stimmt in Bezug auf den Beitrag, nicht in Bezug auf die jeweiligen Leistungen. Der Beitrag, zum einen abhängig vom Eintrittsalter und dem Umfang des Versicherungsschutzes, ergibt sich auch aus dem jeweiligen Beihilfesatz.

Was ist die Beihilfe?

Bei der Beihilfe handelt es sich um den Zuschuss des Staates für seine verbeamteten Mitarbeiter, Richter und Soldaten für deren Aufwendungen zur Heilbehandlung und für Geburts-, Pflege- und Todesfälle. Die Beihilfe ist Bestandteil der „Alimentation“ für Beamte, Bestandteil des Gehaltes. Die Leistungen werden für Bundesbeamte im Rahmen des Bundesbeihilfegesetzes geregelt, für Landesbeamte durch die Beihilfeverordnung des jeweiligen Bundeslandes.

Die Höhe der Beihilfe für die medizinische Versorgung richtet sich nach

  • Bundesland oder Bund
  • Anzahl mitversicherter Familienmitglieder

Die Beihilfesätze

Für einen Bundesbeamten gelten folgende Beihilfesätze:

Beihilfesätze für Bundesbeamte
Beamter 50%
Beamter, mindestens zwei Kinder 70%
Beamter im Ruhestand 70%
Ehepartner 70%
Kinder (bei Kindergeldbezug) 80%
Quelle: Bundesbeihilfeverordnung Stand 9/2012

Im Rahmen der privaten Krankenversicherung wird jedes Familienmitglied einzeln versichert. Daher muss jeder Monatsbeitrag einzeln betrachtet werden. Übersetzt auf den Beitrag zur Krankenversicherung würde dies bei einem Beamten, verheiratet mit zwei Kindern sähe die Beitragsgestaltung folgendermaßen aus:

Versicherte Person Beihilfesatz Nominalbeitrag Beitrag durch Beihilfe
Beamter 70% 500 Euro 150 Euro
Ehefrau 70% 700 Euro 210 Euro
je Kind 200 Euro 80% 400 Euro 80 Euro
Monatsbeitrag gesamt 540 Euro

Verglichen mit dem Höchstbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung liegt die Prämie deutlich günstiger.

Für einen hessischen Polizeibeamten, ebenfalls verheiratet und zwei Kinder gelten die folgenden Beihilfesätze aufgegliedert nach Behandlungsursache:

Behandlungsursache Beihilfesatz
Ambulant 65%
Stationär 80%
Zahn 65%

Für einen Alleinstehenden gelten in Hessen die folgenden Beihilfesätze:

Behandlungsursache Beihilfesatz
Ambulant 50%
Stationär 65%
Zahn 50%

 Am Beispiel der DBV, einem der größten deutschen auf Beihilfeversicherung spezialisierten Anbieter, hier eine Aufschlüsselung der Leistungen:

Leistungen Vision B 50-U Vision B 30-U Vision B 20-U
Behandlung bei Ärzten, Fachärzten und Heilpraktikern 50% 30% 20%
Psychotherapie (1) 50% 30% 20%
Arznei- und Verbandmittel 50% 30% 20%
Bis zu einem Rechnungsbetrag von 1.000 EUR sind 80% der Kosten erstattungsfähig 100 EUR 60 EUR Für Kinder und Jugendliche bis zum 20. Lebensjahr keine Selbstbeteiligung
Maximaler Jahresselbstbehalt
Heil- und Hilfsmittel 50% 30% 20%
Sehhilfen 50% 30% 20%
- ab dem 15. Lebensjahr bis zu einem max. Rechnungsbetrag innerhalb von 3 Jahren von 300 EUR 300 EUR 300 EUR
- bis zum 15. Lebensjahr bis zu einem max. Rechnungsbetrag pro Jahr von 100 EUR 100 EUR 100 EUR
Regelleistung (Mehrbettzimmer ohne Privatarzt) 50% 30% 20%
Einbettzimmer mit Privatarzt optional möglich optional möglich optional möglich
Zweibettzimmer mit Privatarzt optional möglich optional möglich optional möglich
Medizinisch notwendiger Krankentransport zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus 50% 30% 20%
Medizinisch notwendiger Rücktransport aus dem Ausland 50% 30% 20%
Zahnbehandlung inkl. prophylaktischer Maßnahmen 50% 30% 20%
Kieferorthopädie 50% 30% 20%
Zahnersatz (bei Vorlage eines Heil- und Kostenplanes)
Staffelung in den ersten zwei Jahren!
50% 30% 20%

Beihilfe mit Lücken

Sowohl das Bundesbeihilfegesetz als auch die Beihilfeverordnungen der Länder sehen von Haus aus jedoch keine umfassende Absicherung vor. In einigen Punkten, beispielsweise bei der Erstattung von Sehhilfen oder zahnärztlichen Leistungen, sind sie mit den Leistungen der Ersatzkassenleistungen fast identisch. In einigen Bundesländern schließt die regionale Beihilfeverordnung zum Beispiel die stationäre Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer generell aus.

Um hier eine Abhilfe oder Verbesserung zu schaffen, bieten die privaten Krankenversicherungen sogenannte Beihilfeergänzungstarife an. Diese wiederum erinnern an die Zusatztarife für gesetzlich Krankenversicherte.

Worauf sollten Beamte bei der Tarifauswahl achten?

Die Antwort "auf den Preis" euchtet zwar im ersten Moment ein, kann aber schnell zu einem Schuss werden, der nach hinten losgeht. Dies gilt besonders bei Zahnersatz. Zum einen birgt die Zahnstaffel ein finanzielles Risiko, zum anderen die Höhe der tatsächlichen Erstattung. Die Zahnstaffel begrenzt die Leistungen der Krankenversicherer bei Zahnersatz in den ersten Jahren der Vertragsdauer. Die Versicherer unterscheiden sich hier zum einen in der Dauer als auch in der Höhe der Maximierung. Nachteilig wäre diese Variante:

1. Jahr bis zu 1.000 Euro
1. und 2. Jahr maximal bis zu 2.000 Euro
1. bis 3. Jahr maximal bis zu 3.000 Euro
1. bis 4. Jahr maximal bis zu 4.000 Euro
1. bis 5. Jahr maximal bis zu 5.000 Euro
ab dem 6. Jahr unbegrenzt

Vorteilhafter ist diese Option:

1. Jahr bis zu 1.000 Euro
1. und 2. Jahr zusammen bis zu 2.000 Euro
ab dem 3. Jahr unbegrenzt

Die anteilige Erstattung von Zahnersatz über die Beihilfeleistung hinaus stellt ebenfalls ein Entscheidungskriterium dar. Wer nicht nur den Stand heute in Bezug auf die Beiträge in Betracht zieht, sollte auch einmal die Ratings der Versicherer vergleichen, die in die engere Wahl kommen (1).

Beihilfe liegt vorne

Für Beamte ist es kein Rechenexempel, ob sie sich gesetzlich oder privat versichern sollten. Durch die Beihilferegelungen genießen sie im Rahmen einer privaten Krankenversicherung, verbessert um die Beihilfeergänzungstarife, eine deutlich bessere und wesentlich günstigere Versorgung als in der Ersatzkasse.

Weiterführende Informationen

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