
Entbindungsgeld
Das Entbindungsgeld war bis Januar 2004 eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Diese wurde allerdings im Zuge der Gesundheitsreform gestrichen. Gedacht war das Entbindungsgeld für nicht erwerbstätige Mütter, wie Studentinnen, arbeitslose und familienversicherte Frauen. Das Entbindungsgeld wurde an diejenigen gezahlt, welche nach der Entbindung keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld hatte, demnach auch generell keinen Anspruch auf Krankengeld. Jede Mutter bekam bis dahin eine einmalige Zahlung von 77 Euro. Das sogenannte Entbindungsgeld. Nach der Gesundheitsreform wurde dann Erziehungsgeld geschaffen, welches allerdings nicht mehr die Krankenkasse zahlen muss, sondern die Familienkasse.