
Krankengeld
Krankengeld wird von den gesetzlichen Krankenversicherungen dann geleistet, wenn der Versicherte über einen längeren Zeitraum erkrankt ist und während dieser Zeit nicht arbeiten kann. Das Krankengeld dient dazu, während der Krankheit die Einkünfte des Versicherten zu gewährleisten. Das Krankengeld tritt erst nach einer bestimmten Frist in Kraft und ist von daher nicht mit der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu vergleichen. Bei einer Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zahlt der Arbeitgeber weiter die Bezüge des Erkrankten bis zu einer Frist von den ersten 6 Wochen der Krankheit. Nach dieser Zeit wird von den gesetzlichen Krankenkassen das Krankengeld gezahlt. Versicherte einer privaten Krankenversicherung können sich durch einen Zusatz ebenfalls Krankengeld beziehen.