
Zahnersatz PKV
Patienten einer privaten Krankenversicherung haben bei einer zahnärztlichen Behandlung die Möglichkeit, den Zahnersatz durch die PKV zu 100 Prozent abdecken zu lassen. Dazu müssen aber die Konditionen mit der Privaten Krankenversicherung entsprechend abgestimmt sein. Denn der Basisvertrag sieht bei einem Zahnersatz nur die gleichen Leistungen wie bei einer gesetzlichen Krankenversicherung vor. Versicherte, die in einer Gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, erhalten von Ihrer Krankenkasse nur den Pflichtbetrag als Zuzahlung. Dennoch müssen sie nicht auf einen aufwendigen Zahnersatz verzichten. Durch den Abschluss einer Privaten Krankenzusatzversicherung können auch gesetzlich Versicherte die Mehrkosten für einen Zahnersatz an die PKV weiterleiten. In jedem Fall ist es sinnvoll, vor Abschluss einer Krankenversicherung den Leistungsumfang zu prüfen.