
Agrarsozialreform
Die Agrarsozialreform (ASRG) wurde zum 1. Januar 1995 in Deutschland eingeführt. Somit wurde gleichzeitig das Recht der landwirtschaftlichen Alterssicherung und der Krankenversicherung von Grund auf verändert und neu geregelt. Ziel der Agrarsozialreform ist es, eine finanzielle Stabilisierung zu erlangen. Durch diese neue Regelung, sollen selbstständige Landwirte, welche die Landwirtschaft hauptberuflich bewirtschaften, gegenüber den Allgemeinversicherten hervorgehoben werden. So wurde eine Stärkere Grenze vor allem auf der Ebene der Krankenversicherung geschaffen.