
Sorgerecht
Das Sorgerecht gibt darüber Aufschluss, wer für ein Kind die Sorgfaltspflicht innehat. Dies ist bei verheirateten Paaren so geregelt, dass beide Elternteile zu gleichen Teilen Sorgerecht ausüben können. Bei unverheirateten Paaren geht das alleinige Sorgenrecht von der Mutter des Kindes aus. Im Fall einer Scheidung muss über das Sorgerecht meist gerichtlich entschieden werden. In der Regel erhält hier die Person das Sorgerecht, bei welcher das Kind überwiegend wohnt. Für die Frage des Krankenversicherungsschutzes ist das Sorgerecht nur dahin gehend wichtig, da Kinder noch nicht selber eine Krankenkasse wählen können. Hingegen kann ein Kind auch bei dem Elternteil versichert sein, welches nicht das Sorgerecht ausübt.