
Zivildienst
Im Gegensatz zu Wehrdienstleistenden sieht die Krankenversicherung für Personen welche Zivildienst leisten anders aus. Für alle Zivildienstleistende gilt, dass die Kosten für die Versicherung vom jeweiligen Dienstherrn übernommen werden müssen, falls der Zivildienstleistende nicht mehr unter die kostenlose Versicherung der Familienversicherung fällt. Aber auch Zivildienstleistende, welche vor dem Antritt der Versicherung bereits in der privaten Krankenversicherung versichert waren, haben ein Anrecht auf Erstattung der Versicherungskosten durch den Dienstherrn. Wehrpflichtige hingegen sind nicht direkt über eine Krankenversicherung versichert, viel mehr kommt hier die Bundeswehr in Form einer kostenlosen Heilfürsorge für die gesundheitlichen Belange auf.