
Pflichtkassen
Der Begriff Pflichtkassen ist ein veralteter Begriff und umfasst alle gesetzlichen Krankenkassen. Gut 90 Prozent aller Bundesbürger unterliegen der Versicherungspflicht in einer der Pflichtkassen und kommen so in den Genuss der medizinischen Grundversorgung. Die Beiträge der Pflichtkassen werden bei Arbeitnehmern, zum einen Teil vom Arbeitnehmer und zum anderen Teil vom Arbeitgeber entrichtet. Eine Entbindung von der Versicherungspflicht in den gesetzlichen Krankenkassen kann es nur geben, wenn beispielsweise die Versicherungspflichtgrenze überschritten wird. In solch einem Fall besteht für den Versicherten die Möglichkeit zur Versicherung in der privaten Krankenversicherung.