
Pflegekostenversicherung
Als Pflichtversicherter in der gesetzlichen Krankenversicherung zahlt man seinen Beitrag nicht nur für die Krankenversicherung, ein Teil davon wird für die gesetzliche Pflegeversicherung verwendet. Die gesetzliche Pflegeversicherung ist allerdings kaum in der Lage, die tatsächlich anfallenden Kosten zu übernehmen, wenn eine Pflegebedürftigkeit vorliegt. Die Pflegekostenversicherung gilt als Zusatzversicherung, welche in privater Form abgeschlossen werden kann. Das Leistungszentrum der privaten Pflegekostenversicherung deckt die Kosten ab, welche entstehen, wenn für die Pflege ausgebildetes Personal benötigt wird. Hilfsmittel, welche von der gesetzlichen Pflegekasse abgelehnt werden, übernimmt die Pflegekostenversicherung ganz oder zum Teil, sowie die Pflegekosten in der stationären Einrichtung.