
Rezeptgebühr
Die Rezeptgebühr war ehemals eine Eigenleistung der Versicherten einer Gesetzlichen Krankenkasse die für Medikamente oder Heilbehandlungen als Zuzahlung entrichtet werden musste. Heute ist die Rezeptgebühr durch die Zuzahlungspflicht der Versicherten ersetzt worden. Wenn also heute ein Arzt ein Rezept für die Verordnung von verschreibungspflichtigen Medikamenten oder Heilbehandlungen ausstellt, müssen Patienten der Gesetzlichen Krankenversicherung einen Eigenanteil als Zuzahlung leisten. Für Kinder bis zu einem Alter von 18 Jahren bestand keine Rezeptgebühr und muss auch heute bei der neuen Regelung keine Zuzahlung leisten. Die Rezeptgebühr hat heute aufgrund der neu geschaffenen Zuzahlungspflicht eine Relevanz mehr.