gutachten-anfechten

Gutachten Anfechten

In bestimmten Situationen verlangen die privaten Krankenversicherungen ein Gutachten vom Versicherungsnehmer. Dieser Aufforderung muss man auch nachkommen. Ein Gutachten muss grundsätzlich von einem neutralen Facharzt erstellt werden. Dieser muss dabei sämtliche relevanten Fragen berücksichtigen, damit das Gutachten auch seinen Zweck erfüllt. Sehr häufig ist es allerdings der Fall, dass Patienten Gutachten anfechten, weil die mit dem Inhalt so nicht einverstanden sind. Aber auch eine Gegenpartei in einem Versicherungsfall, hat die Möglichkeit, ein Gutachten anzufechten. Dies kann allerdings nur über einen Anwalt erfolgen. Dieser leitet dann die erforderlichen Schritte ein, damit ein zweites Gutachten erstellt wird. Dazu wird eine weitere qualifizierte und neutrale Person (Facharzt) beauftragt.

Private Krankenversicherung Vergleich !

VON EXPERTEN GEPRÜFT - JETZT KOSTENLOSEN VERGLEICH ANFORDERN


Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen und willige ein, dass meine Angaben zur Kontaktaufnahme, Auftrags-, Angebotserfassung und Zuordnung für eventuelle Rückfragen dauerhaft gespeichert werden.* Widerrufsrecht: Diese Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft per E-Mail an uns widerrufen.*



Lexikon

Lexikon

In unserem Lexikon bringen wir Ihnen Fachbegriffe von A bis Z aus dem Bereich der Krankenversicherung und des Gesundheitswesens näher. Die Palette der Begrifflichkeiten reicht von Aberration bis zum Zulassungsbezirk.