
Gutachten Anfechten
In bestimmten Situationen verlangen die privaten Krankenversicherungen ein Gutachten vom Versicherungsnehmer. Dieser Aufforderung muss man auch nachkommen. Ein Gutachten muss grundsätzlich von einem neutralen Facharzt erstellt werden. Dieser muss dabei sämtliche relevanten Fragen berücksichtigen, damit das Gutachten auch seinen Zweck erfüllt. Sehr häufig ist es allerdings der Fall, dass Patienten Gutachten anfechten, weil die mit dem Inhalt so nicht einverstanden sind. Aber auch eine Gegenpartei in einem Versicherungsfall, hat die Möglichkeit, ein Gutachten anzufechten. Dies kann allerdings nur über einen Anwalt erfolgen. Dieser leitet dann die erforderlichen Schritte ein, damit ein zweites Gutachten erstellt wird. Dazu wird eine weitere qualifizierte und neutrale Person (Facharzt) beauftragt.