
Tod des Versicherten
In der Regel ist bei allen üblichen Versicherungen bei Tod des Versicherten automatisch die Mitgliedschaft beendet. Dies hat auch zur Folge, dass bei Tod des Versicherten auch keine Beiträge mehr zu leisten sind. Aus diesem Grunde ist es wichtig, dass die Versicherungen beim Tod des Versicherten schnellstmöglich eine Nachricht über den Tod erhalten. Hat der Verstorbene zu Lebzeiten eine Lebensversicherung abgeschlossen, so wird nach seinem Ableben die Todesfallleistung für die Hinterbliebenen fällig, die in der Lebensversicherung als begünstigte Personen ausgewiesen sind. Die Mitgliedschaft in einer Privaten Krankenversicherung aber auch in der Gesetzlichen Krankenversicherung endet ebenfalls bei Tod des Versicherungsnehmers und es fallen keine weiteren Beiträge an.