
Gesetzliche Krankenversicherung für Studenten
Jeder kann einmal krank werden oder eine ärztliche Untersuchung benötigen. Deshalb ist eine Krankenversicherung wichtig. Wenn die Familienversicherung ausläuft, ist es für Studenten wichtig, selbst eine Krankenversicherung abzuschließen. Studenten haben die Wahl zwischen einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenversicherung. In den meisten Fällen wird die gesetzliche Krankenversicherung für Studenten gewählt.
Grundprinzipien der gesetzlichen Krankenversicherung
Trotz der Vielzahl der Anbieter für gesetzliche Krankenversicherungen sind die Beitragssätze in allen gesetzlichen Krankenkassen identisch. Jede gesetzliche Krankenkasse bezahlt die medizinisch notwendigen Leistungen. Darüber hinaus können einzelne Krankenkassen noch verschiedene Leistungen anbieten, die mit den Beiträgen abgedeckt sind. Familienmitglieder können über eine Familienversicherung beitragsfrei mitversichert werden, wenn sie kein oder nur ein geringes Einkommen haben. Studenten können bis zum 25. Lebensjahr kostenlos familienversichert sein.
Was spricht für eine gesetzliche Krankenversicherung?
Die gesetzliche Krankenversicherung für Studenten bietet einen günstigen Einheitstarif. Dieser Beitrag orientiert sich am Bafög-Satz, der zur Zeit monatlich 512,00 € beträgt. Die gesetzliche Krankenversicherung für Studenten ist kombiniert mit der Pflegeversicherung. Der monatliche Beitrag zur Krankenversicherung beträgt 10,7 % und wird mit 55,55 € festgesetzt. Für die Pflegeversicherung beträgt der monatliche Beitrag für Studenten unter 24 Jahre 1,95 % und wird mit 9,98 € angesetzt, für kinderlose Studenten über 24 Jahre 2,2 % und damit 11,26 €. Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung für Studenten versichert ist und Bafög bekommt, hat Anspruch auf Erhöhung seines Bafög-Satzes. Ist man als Student bereits verheiratet oder hat Kinder, so können Ehepartner ohne eigenes Einkommen und Kinder in der gesetzlichen Krankenversicherung für Studenten kostenlos mitversichert werden. Ist man länger als sechs Wochen krank, besteht keine Beitragspflicht. Ebenso ist man während des Mutterschafts- und Erziehungsurlaubs von Beiträgen befreit.
Hat man sich für eine Krankenkasse entschieden, ist man für 18 Monate an diese gebunden. Zuzahlungen für Medikamente, Heil- und Hilfsmittel und Krankenhausaufenthalte sind von den Patienten selbst zu tragen, ebenso ist einmal im Quartal bei einem Arztbesuch eine Praxisgebühr von 10,00 € zu bezahlen. Wünscht man bessere Leistungen, als sie die gesetzliche Krankenversicherung für Studenten bezahlt, kann man mit verschiedenen privaten Zusatztarifen kombinieren.
Muss man für Medikamente und Behandlungen innerhalb eines Jahres mehr als 2 % seines Einkommens bezahlen, kann man von der Zuzahlung zur gesetzlichen Krankenversicherung für Studenten befreit werden.
Die Versicherungsmöglichkeit in der gesetzlichen Krankenversicherung für Studenten endet mit der Vollendung des 30. Lebensjahres bzw. mit Abschluss des 14. Fachsemesters. Danach wird ein Beitragssatz für freiwillig Versicherte ohne Krankengeldanspruch erhoben.
Es lohnt sich, die Leistungen der verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen im Detail zu vergleichen.