
Abrechnung Persönliche Leistung
Der Posten Abrechnung Persönliche Leistung, wie es auf der Rechnung bezeichnet wird, darf nur dann verwendet und auch abgerechnet werden, wenn diese Leistungen definitiv vom Arzt selber erbracht worden sind. Sehr häufig ist es der Fall, dass Leistungen zwar als Abrechnung Persönliche Leistung durch den Chefarzt bezeichnet wurden, aber diese Leistungen dann von einem angestellten Klinikarzt durchgeführt wurden. In diesem Fall spricht man dann von Abrechnungsbetrug. Ist auf einer Rechnung der Posten Abrechnung Persönliche Leistung vermerkt, sollte man sofort hinterfragen, was damit genau abgerechnet wurde. Generell müssen nämlich alle Leistungen nachvollziehbar sein, welche in Rechnung gestellt werden.