
Abmeldebescheinigung
Hat man als Arbeitnehmer die Möglichkeit, von der gesetzlichen Krankenversicherung in eine private Krankenversicherung zu wechseln, benötigt man dafür eine Abmeldebescheinigung. Diese Abmeldebescheinigung muss man bei Antragstellung bei der privaten Krankenversicherung vorlegen. Auch als Selbständiger muss man, wenn man noch in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, diese Abmeldebescheinigung beantragen. Erst nachdem die neue Krankenkasse die Bescheinigung erhalten hat, kann der neue Vertrag in Kraft treten. Dasselbe gilt auch, wenn man einen Wechsel vornehmen möchte. Hierbei handelt es sich meist um die Bestätigung einer Kündigung. Der Vertragsbeginn wird dann so datiert, dass eine lückenlose Versicherung gewährleistet ist.