
Beginn der Mitgliedschaft
In der privaten Krankenversicherung erfolgt der Beginn der Mitgliedschaft nicht wie in der gesetzlichen Krankenversicherung mit dem ersten Tag der Erwerbstätigkeit. Der Beginn der Mitgliedschaft richtet sich nach dem formellen, technischen und materiellen Beginn. Der formelle Beginn einer Mitgliedschaft besteht mit Erhalt der Versicherungspolice. Der technische Beginn richtet sich nach dem Datum welches zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgesellschaft vereinbart wurde. Am wichtigsten ist der materielle Beginn der Mitgliedschaft, denn diese tritt in Kraft, wenn der erste Beitrag vom Versicherungsnehmer bezahlt wurde.