
Geltungsbereich
Ist die Rede von einem Geltungsbereich, ist damit die örtliche Zuständigkeit der privaten oder aber gesetzlichen Krankenversicherung gemeint. Grundsätzlich gilt ja für beide Krankenversicherungszweige, dass sie innerhalb Deutschland die Pflicht Leistung zu erbringen haben, wenn der Versicherte erkrankt oder einen Unfall hat. Geschieht dies im Ausland, kann dies schon wieder ganz anders aussehen, denn diese Leistung ist vom Versicherungsvertrag abhängig. Schon bei der Antragsstellung sollte dieser Punkt genauestens geklärt werden. Eine andere Möglichkeit wäre hier nur eine private Auslandskrankenversicherung. Diese wird hauptsächlich vor einem Urlaub abgeschlossen, was natürlich ratsam ist.