
Abrechnung Krankenhaus
Besitzt man eine private Krankenversicherung, bekommt man direkt vom behandelnden Arzt die Rechnung gestellt. Diese kann dann zur Erstattung bei der PKV eingereicht werden. Die Leistungen werden dann meist umgehend erstattet, weshalb man dies nach Erhalt gleich weiterreichen kann. Das Gleiche gilt für die Abrechnung vom Krankenhaus. Auch dort werden die abgerechneten Leistungen in Form einer Krankenhausrechnung erst an den Patienten gereicht, welcher die Abrechnung vom Krankenhaus an seine PKV weiterleitet um diese erstattet zu bekommen. Möglich wäre auch, dass sich das Krankenhaus eine Kostenübernahmeerklärung von der PKV einholt, dann kann direkt mit der privaten Kasse abgerechnet werden.